Hausordnung

der Staatlichen Regelschule „Am Ulsterberg“

 Alt Räsa 3

36414 Unterbreizbach

Tel.: 036962 / 20002

Fax:  036962 /  51829

E-Mail: rs.unterbreizbach@schulen-wak.de

Schulnummer:  20767


Unterrichtszeiten:

1. Stunde:                 07.30 – 08.15 Uhr

2. Stunde:                 08.25 – 09.10 Uhr

3. Stunde:                 09.30 – 10.15 Uhr

4. Stunde:                 10.25 –  11.10 Uhr

11.10 – 11.30 Uhr Schulspeisung möglich

5. Stunde:                 11.30 – 12.15 Uhr

6. Stunde:                 12.25 – 13.10 Uhr

7. Stunde:                 13.10 – 13.55 Uhr

8. Stunde:                 14.00 – 14.45 Uhr

Sportzeiten (nachmittags) 

13.30 – 15.00Uhr
15.00 – 16.30Uhr

 

Das Zusammenleben von Menschen erfordert  bestimmte Verhaltensregeln und -normen. Durch sie wird der Einzelne in die Lage  versetzt, eigenes Handeln vor dem Hintergrund allgemein geltender Richtlinien  zu bewerten. Die Hausordnung ist ein schulisches Instrument im Interesse von  Schülern und Lehrern. Sie dient der Ergänzung der Thüringer Schulordnung.

I. Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Jeder Lehrer und Schüler unserer Schule soll im eigenen Interesse alles tun, was einem guten sozialen Klima und  guten Arbeitsbedingungen für alle Schulangehörigen dienlich ist.
  2. Schüler und Lehrer sind zu einem korrekten, respektvollen Umgang miteinander verpflichtet.
  3. Jeder, der in der Schule tätig ist, ist verpflichtet auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Räume,  Einrichtungsgegenstände  und Arbeitsmittel der Schule pfleglich zu behandeln, funktionsgerecht zu nutzen und  vor vorzeitigen Verschleiß zu schützen. Fahrlässige oder mutwillige Beschädigung und Zerstörung zieht die Pflicht zu Schadensersatz und Wiedergutmachung nach sich.

II. Vor Unterrichtsbeginn

  1. Die Schüler versammeln sich morgens auf dem Schulhof.
  2. Einlass der Schüler erfolgt zur 1. Stunde ab 07.20 Uhr . Bei ungünstiger Witterung ist allen Schülern der Aufenthalt in der Aula gestattet.
  3. Mit dem Klingelzeichen um 7.20Uhr begeben sich Schüler und Lehrer zu den Klassenräumen, die nur im Beisein eines Lehrers betreten werden.
  4. Der Unterricht beginnt um 07.30 Uhr. Bis spätestens 07.25 Uhr müssen alle Schüler, deren Unterricht zur ersten Stunde beginnt, das Schulgebäude betreten haben.
  5. Während des Unterrichts ist das Schulgebäude verschlossen.
  6. Wenn Schüler wiederholt verspätet zum Unterricht erscheinen, wird eine Nacharbeit angeordnet.

III. Unterrichtszeit

  1. Der Unterricht wird nach dem Ertönen des Klingelzeichens durch den Lehrer eröffnet und nach 45 Minuten durch diesen geschlossen. Der unterrichtende Lehrer hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Unterrichtsschluss (nach jeder Stunde) Ordnung im Raum herrscht. Dabei unterstützen ihn zwei für jede Woche durch den Klassenlehrer zu bestimmende Ordnungsschüler.
  2. Das Fehlen eines Lehrers wird zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn durch den Klassensprecher im Sekretariat angezeigt.
  3. Das Betreten  und der Aufenthalt in den Fachräumen (Physik, Biologie, Chemie, Computerkabinett, Werkraum) und in der Turnhalle sind nur in Anwesenheit eines Lehrers gestattet.
    Im Physik-, Biologie- und Chemieraum sowie im Computerkabinett dürfen Schüler weder essen noch trinken.
  4. Bei Alarm verlassen alle Klassen entsprechend der Alarmordnung das Schulgebäude.

IV. Pausenordnung und Freistundenregelung

  1. In den Kurzpausen bleiben die Schüler in den Räumen.
  2. In den Hofpausen verlassen alle Schüler das Schulgebäude und suchen den Schulhof auf.
  3. Bei Regenwetter kann durch ein Klingelzeichen signalisiert werden, dass die Schüler in die Aula gehen. Der Aufsichtsplan besteht fort.
  4. Schüler, deren Unterricht später beginnt oder die eine Freistunde haben, betreten das Schulgebäude in den kleinen Pausen erst nach dem Klingeln zum Stundenende und in den großen Pausen erst nach dem Vorklingeln.
  5. Um Unfälle zu vermeiden, haben sich Schüler im Gebäude und auf den Höfen angemessen zu bewegen. Das Rennen ist untersagt.
  6. Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
  7. Während der Pausen wird die Obhutspflicht seitens der Schule durch aufsichtführende Lehrer gewährleistet. Die Aufsicht erfolgt nach dem Aufsichtsplan, der im Lehrerzimmer und im Foyer aushängt.
  8. Die aufsichtführenden Lehrer werden von Schülern aller  Klassen im Haus unterstützt. Schüler der 9.und 10.Klasse unterstützen die Aufsicht auf dem Hof und hinter dem Schulgebäude. Der Aufsichtsplan der Schüleraufsichten ist im Schaukasten im Eingangsbereich einsehbar.

V. Fehlen im Unterricht

  1. Fehlt ein Schüler wegen Erkrankung, ist die Schule unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule telefonisch bis 09.00 Uhr.
    Spätestens nach Wiedererscheinen hat der Schüler dem Klassenleiter eine Entschuldigung vorzulegen.
  2. Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind von der Schule abholen.
  3. Bei begründeten Freistellungen vom Unterricht (stunden- oder tageweise) muss vorher durch die Erziehungsberechtigten um Urlaub gebeten werden.

VI. Regeln des Zusammenlebens

  1. Das Befahren der Schulhöfe mit Kraftfahrzeugen ist während der Kernschulzeit nicht erlaubt.
  2. Fahrräder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Standplätzen  abgestellt werden. Ein Versicherungsschutz  wegen Diebstahl oder Zerstörung besteht seitens des Trägers nicht.
  3. Auf dem Schulgelände und auf dem Weg zwischen Schulgebäude und Bushaltestelle sind der Genuss von Alkohol, anderen Rauschmitteln und das Rauchen untersagt. Weiterhin untersagt sind Beschädigungen und Vandalismus an Zaunanlagen der an den Schulweg anliegenden Wohngrundstücke. Für Wiedergutmachungsleistungen bei Beschädigungen des Wohneigentums haftet die Versicherung des Verursachers.
  4. Das Mitbringen von Gegenständen, die nicht dem Unterricht dienen, ist untersagt. Insbesondere gilt dies für Drogen, Waffen und waffenähnliche Gegenstände.
  5. Mit Betreten des Schulgeländes sind Handys auszuschalten und dürfen erst nach dem Verlassen desselben wieder aktiviert werden.
  6. Fotografieren, Filmen und Anfertigen von Tonaufnahmen ohne Sondergenehmigung sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  7. Bei Verstößen gegen die Punkte 4-6 ist die Schule nach §51 der ThüSchO befugt, den Schülern Gegenstände , die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören, wegzunehmen und sicherzustellen. Über den Zeitpunkt der Rückgabe  der Gegenstände entscheidet der Schulleiter.
  8. Wertgegenstände, größere Geldbeträge sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Für den Sportunterricht gelten weitere Belehrungen der Sportlehrer. Bei Verlust privater Gegenstände tritt die Versicherung des Trägers der Schule nicht ein.

VII. Verstöße gegen die Hausordnung

  1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung gelten die rechtlichen Bestimmungen der Thüringer Schulordnung.
  2. Der Schulleiter als Hausherr behält sich geeignete disziplinarische Maßnahmen vor.
  3. Aus erzieherischen Gründen werden Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, dazu angehalten, den Hausmeister im zumutbaren Rahmen bei Aufräumarbeiten auf dem Schulgelände oder an der Bushaltestelle zu unterstützen.