Die Wahl der Schüler*sprecherinnen findet im Zeitraum vom 26.08.2020 bis 02.09.2024 statt.
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Aufgaben und Bedeutung der Schülersprecherin / des Schülersprechers
Das Amt der Schülersprecherin/des Schülersprechers ist eine Möglichkeit der Schülermitwirkung.
Sie umfasst folgende Rechte:
– Informationsrecht
– Anhörungs- und Vorschlagsrecht
– Vermittlungsrecht
– Beschwerderecht
– Recht auf Aufstellung und Durchführung der Hausordnung
– Recht auf Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen
– Recht darauf Anregungen und Vorschläge bezüglich der Lehrpläne zu unterbreiten.
Grundsätzlich ist die Schülersprecherin/der Schülersprecher die oberste Vertretung aller Schülerinnen und Schüler der Schule und die bzw. der Vorsitzende aller Klassensprecher.
Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher:
- vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler gegenüber den Lehrkräften, der Schulleiterin und der Elternvertretung,
- beruft die Schülervertretung ein und leitet sie,
- informiert die Mitglieder der Schülervertretung über alle wichtigen Angelegenheiten,
- organisiert mit der Schülervertretung Veranstaltungen für die Schülerinnen und Schüler,
- ist ein mögliches Mitglied der Schulkonferenz,
- soll Schülerinnen und Schüler auf deren Wunsch in schwierigen Situationen beraten und ihnen beistehen,
- werden von der Schulleiterin regelmäßig informiert und
- führt die Beschlüsse der Klassensprecherversammlung aus.