Schülersprecherwahl 2024

Die Wahl der Schüler*sprecherinnen findet im Zeitraum vom 26.08.2020 bis 02.09.2024 statt.
Termine:
  • bis 21.08.2024  Erfassung der Kandidaten (Wahlvorschläge)
  • 29.08.2024  Vorstellung der Kandidaten in den Klassen
  • 02.09.2024  Durchführung der Wahl in der Schule
Aufgaben und Bedeutung der Schülersprecherin / des Schülersprechers

Das Amt der Schülersprecherin/des Schülersprechers ist eine Möglichkeit der Schülermitwirkung.

Sie umfasst folgende Rechte:
– Informationsrecht
– Anhörungs- und Vorschlagsrecht
– Vermittlungsrecht
– Beschwerderecht
– Recht auf Aufstellung und Durchführung der Hausordnung
– Recht auf Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen
– Recht darauf Anregungen und Vorschläge bezüglich der Lehrpläne zu unterbreiten.

Grundsätzlich ist die Schülersprecherin/der Schülersprecher die oberste Vertretung aller Schülerinnen und Schüler der Schule und die bzw. der Vorsitzende aller Klassensprecher.

Die Schülersprecherin oder der Schülersprecher:

  • vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler gegenüber den Lehrkräften, der Schulleiterin und der Elternvertretung,
  • beruft die Schülervertretung ein und leitet sie,
  • informiert die Mitglieder der Schülervertretung über alle wichtigen Angelegenheiten,
  • organisiert mit der Schülervertretung Veranstaltungen für die Schülerinnen und Schüler,
  • ist ein mögliches Mitglied der Schulkonferenz,
  • soll Schülerinnen und Schüler auf deren Wunsch in schwierigen Situationen beraten und ihnen beistehen,
  • werden von der Schulleiterin regelmäßig informiert und
  • führt die Beschlüsse der Klassensprecherversammlung aus.